Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen und Beratungsleistungen der KUNDENWACHSTUM.de GmbH

Stand: 01.02.2018

Geltungsbereich für die Geschäftsbeziehung zwischen der:

KUNDENWACHSTUM.de GmbH (im Folgenden „Kundenwachstum“ genannt)

Blumenauer Strasse 22 – 31515 Wunstorf-Hannover

(Amtsgericht Hannover HRB 111340)

 

und dem Auftraggeber

 

gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminar- und Beratungsleistungen, soweit keine abweichenden Produkt- oder Leistungsspezifischen Bedingungen gelten.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminar- und Beratungsleistungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminar- und Beratungsleistungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer ist hierbei eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminar- und Beratungsleistungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn Kundenwachstum in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des Auftraggebers bewirkt. Sie werden nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

 

Der Auftraggeber erkennt alle vorstehenden Bedingungen durch die Erteilung des Auftrags an. Soweit das dem Aufraggeber unterbreitete Angebot per Leistungsverzeichnis von Kundenwachstum schriftliche Bestimmungen enthält, die von den folgenden allgemeinen Bedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Regeln vor.

 

  • §1 Zustandekommen des Vertrages

(1) Kundenwachstum unterbreitet dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot in Form der Kennzeichnung eines Paketes innerhalb der Auftragsbestätigung aus dem aktuellen beigefügten Angebot- und Leistungsverzeichnis. (2) Das Angebot bedarf der schriftlichen Annahmeerklärung durch den Auftraggeber per E-Mail oder per Post.

(3) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Kundenwachstum kommt mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung bei Kundenwachstum zustande.

 

  • §2 Leistungsbeschreibung Dienstleistungen & Beratungsleistungen

(1) Kundenwachstum bietet Dienst- und Beratungsleistungen an, deren Details, insbesondere des Leistungsumfangs, sich dem Angebot, der zugrundeliegenden Vereinbarung und den dazugehörigen Leistungsverzeichnisses entnehmen lassen.

(2) Kundenwachstum erbringt die geschuldeten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

 

  • §3 Vergütung und Fälligkeit

(1) Alle Vergütungen und vereinbarten Pauschalhonorare werden bei Start der Tätigkeit per hinterlegten Creditguthaben aus dem jeweiligen Leistungsvertrages vergütet. Zusätzlich angefallene Aufwendungen (wie Reisekosten, Spesen, Arbeitsmaterial, zugekaufte Sonder-Leistungen, etc.) verstehen sich als Nettopreise. Soweit Umsatzsteuer geschuldet ist, wird diese in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Vergütungen im Voraus ohne Abzüge zahlbar. (3) Haben die Vertragsparteien keine bestimmte Vergütung vereinbart, so berechnet Kundenwachstum die erbrachten Leistungen nach dem Creditsystem auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsverzeichnisses von Kundenwachstum. Vereinbarte Sonder- oder Drittleistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, werden laut Einzelangebot nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich zum Monatspreis weiterberechnet.

(4) Kundenwachstum kann angemessene Vorschüsse auf Vergütungen, Pauschalhonorare und Aufwendungsersatz verlangen. Kundenwachstum ist berechtigt, erbrachte Teil-Leistungen in Rechnung zu stellen auch wenn die Aufträge nicht vollständig fertiggestellt werden.

(5) Durch die Zahlung der Vergütung/des Pauschalhonorars werden alle Ansprüche von Kundenwachstum für die vertragsmäßige Erbringung ihrer Beratungsleistungen abgegolten. (6) Bei Zahlungsverzug ist Kundenwachstum berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen zu verweigern. Der Auftraggeber hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB zu verzinsen.

(7) Ist der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist Kundenwachstum nach erfolglosem Ablauf einer Frist von mindestens zwei Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(8) Im Falle der außerordentlichen Kündigung gem. § 3.7 bleiben die vertraglich vereinbarten Vergütungsansprüche von Kundenwachstum sowie weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, insbesondere Schadensersatzansprüche, unberührt.

 

  • §4 Gegenseitige Rechte und Pflichten

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, in seinem Verantwortungsbereich alles Erforderliche zu tun, damit Kundenwachstum die nach diesem Vertrag geschuldeten Dienst- und Beratungsleistungen erbringen kann. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Netzwerk-, Internet- und Telekommunikationsanbindungen, Hard- und Software sowie hinreichend sachkundiges Personal.

(2) Der Auftraggeber wird Kundenwachstum sämtliche Informationen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der jeweils zu erbringenden Dienstleistung und/oder Beratungsleistung vollständig, zutreffend und unverzüglich zur Verfügung stellen.

(3) Der Auftraggeber wird Kundenwachstum außerdem ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informieren, die von Bedeutung für die zu erbringende Dienst- und Beratungsleistung sein können.

(4) Der Auftraggeber wird Kundenwachstum Beanstandungen und Änderungswünsche an erstellten Inhalten etc. unverzüglich über das Projektmanagementsystem schriftlich mitteilen.

(5) Kundenwachstum ist berechtigt, nach Unterzeichnung diesen Vertrages, dieses Auftragsverhältnis auf den Webseiten von Kundenwachstum nach außen zu kommunizieren und insbesondere den Namen und das Logo des Auftraggebers zu verwenden.

 

  • §5 Garantien und Haftung

(1) Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Kundenwachstum nur soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf die der Auftraggeber vertrauen kann, durch Kundenwachstum beruhen.

(2) Sofern Kundenwachstum fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(4) Kundenwachstum haftet nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. Soweit die vertragliche Haftung von Kundenwachstum ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(5) Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß § 4 nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Kundenwachstum ausgeschlossen.

(6) Ist die vertragsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers nach diesem Vertrag streitig, so liegt die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung seiner Obliegenheitspflichten beim Auftraggeber.

 

  • §6 Schutzrechte

(1) Kundenwachstum ist Inhaber sämtlicher Rechte, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die Kundenwachstum unter dieser Vereinbarung erbringt, stehen, insbesondere an Texten, Grafiken, und Webdesigns und der damit verbundenen Datenbank und Software. Sämtliche Urheber-, Marken-, Patent- und sonstige Schutzrechte an den Dienstleistungen, der Datenbanken und den Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen ausschließlich Kundenwachstum zu.

(2) Alle Urheberrechte und Patente und sonstigen geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an Leistungen, die gemäß dieser Vereinbarung entstehen oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Software, einschließlich Quellcodes, Datenbanken, Hardware oder anderem Material, wie Analysen, Entwicklungen, Dokumentationen Texten und Berichten, sowie am Vorbereitungsmaterial verbleiben ausschließlich bei Kundenwachstum oder ihren Lizenzgebern.

(3) Der Auftraggeber erhält das einfache, zeitlich unbefristete, örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizensierbare Recht, die von Kundenwachstum nach diesem Vertrag erstellten Beratungsergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen. Der Zugang zu im Umfang der Beratungsleistung eingesetzten Softwareprogramme ist von dieser Lizenzeinräumung nicht umfasst.

 

  • §7 Datenschutz

Kundenwachstum versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten. Weiteres dazu wird im gesondert geschlossenen ADV-Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt.

 

  • §8 Vertraulichkeit

(1) Keine der Vertragsparteien wird die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nutzen oder offenlegen, es sei denn, dies geschieht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder wenn dies aufgrund von Gesetz, einer sonstigen Vorschrift oder einer gerichtlichen Anweisung erforderlich ist. Die so zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtete Vertragspartei setzt die jeweils andere Vertragspartei hierüber so früh wie möglich vor der Offenlegung dieser Informationen in Kenntnis. Bei Beendigung dieser Vereinbarung werden die Parteien sämtliche vertrauliche Informationen sofort zurückgeben oder vernichten und auf entsprechende Nachfrage, dies schriftlich bestätigen.

(2) „Vertrauliche Informationen“ im Rahmen dieser Vereinbarung sind sämtliche urheberrechtlich oder als Datenbankwerk geschützte Daten sowie alle sonstigen Informationen, die von einer der Vertragsparteien gegenüber der anderen offengelegt werden und die entweder als „vertraulich“ gekennzeichnet werden oder aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind. Insbesondere gehören hierzu Informationen betriebswirtschaftlicher Art und Informationen zu Produktentwicklungen. Abweichend hiervon gehören zu den vertraulichen Informationen nicht solche Informationen, die der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt sind, die der jeweils anderen Partei, gegenüber der sie offenbart wurden, bereits vor der Offenbarung bekannt war oder die unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurden.

 

  • §9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern vertraglich nicht anders geregelt, beträgt die Mindest-Vertragslaufzeit 12 Monate und beginnt zu dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Zeitpunkt. Die Laufzeit verlängert sich monatlich automatisch weiter. Der Vertrag kann nach Ablauf der ersten 12 Monate innerhalb des aktuellen Monats immer zum Ende des Folgemonats gekündigt werden, außer es wurden abweichende weitere Mindestlaufzeiten aufgrund von Sondervereinbarungen, Vertragsveränderungen, Werbeaktionen o.ä. vereinbart. Sollte das der Fall sein, ist der Vertrag erst nach Ablauf der vereinbarten zusätzlichen gebundenen Laufzeit innerhalb des aktuellen Monats zum Ende des Folgemonats möglich.

(2) Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.

 

  • §10 Zurückbehaltung

Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

  • §11 Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(2) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dieser Vereinbarung die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

(3) Erfüllungsort ist Wunstorf-Hannover.

(4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich deliktischer Ansprüche, ist Hannover.

(5) Ist eine Bestimmung unwirksam und beruht die Unwirksamkeit auf einem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle der Bestimmung treten.

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